Rechtsprechung
VG Bayreuth, 17.10.2012 - B 4 K 11.463 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht; Bestandskraft, Ausschöpfungsgebot, Nacherhebung; Verjährung; Verwirkung; Verzinsung eines Erstattungsbetrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87
Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …
Auszug aus VG Bayreuth, 17.10.2012 - B 4 K 11.463
Diese Vorschriften ordnen als bindende Verpflichtung an, dass die Gemeinden entstandene Erschließungsbeitragsansprüche grundsätzlich in vollem Umfang, d.h. ziffernmäßig voll ausschöpfen müssen (sog. "Ausschöpfungsgebot", vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1988 - 8 C 92/87 - juris - RdNr. 13 m.w.N.).Selbst wenn man zugunsten des Klägers von einer adäquaten Vertrauensbetätigung und deren Schutzwürdigkeit ausgeht, muss er sich im Rahmen der dann gebotenen Interessenabwägung durchgreifend entgegenhalten lassen, das es sich hier um einen Erschließungsbeitrag handelt, zu dessen Erhebung eine Pflicht besteht, dass die Beklagte ihre Leistung (Herstellung der Erschließungsanlage inklusive Eigentumserwerb an den Straßenflächen) auch zugunsten des Klägers erbracht hat und dass sie und die hinter ihr stehende Allgemeinheit die volle dafür nach dem Gesetz entstandene Gegenleistung fordern können, und zwar nicht nur im Interesse des Haushalts der Beklagten, sondern auch im Interesse der Beitragsgerechtigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1988, a.a.O. RdNr. 20).
- BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66
Rücknahme belastender Verwaltungsakte
Auszug aus VG Bayreuth, 17.10.2012 - B 4 K 11.463
Allerdings kann auch ein solcher Bescheid dennoch ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.1968 - BVerwG VII C 48.66 - BVerwGE 30, 132 ).Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.1975 - BVerwG IV C 77.74 - BVerwGE 48, 87 ) voraus, dass im Zuge der bei Vorliegen dieser Voraussetzungen gebotenen Interessenabwägung die Interessen des Betroffenen die Interessen der Allgemeinheit überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.1968, a.a.O. S. 134).
- BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74
Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen
Auszug aus VG Bayreuth, 17.10.2012 - B 4 K 11.463
Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.1975 - BVerwG IV C 77.74 - BVerwGE 48, 87 ) voraus, dass im Zuge der bei Vorliegen dieser Voraussetzungen gebotenen Interessenabwägung die Interessen des Betroffenen die Interessen der Allgemeinheit überwiegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12.07.1968, a.a.O. S. 134).